„Na, wie war’ s denn?“ – Der Film, die Fete oder doch der Urlaub…? - Die Antwort drauf wird man in privater Beziehung meist mehr oder weniger schlüssig geben können. Meldet sich aber eine Firma, die nach deren Dienstleistung den Kunden per Telefon durch Mitarbeiter oder durch einen Dritten nach seiner Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung befragt oder befragen lässt, betreibt damit Werbung. Ein Verhalten, das aber nur dann zulässig ist, wenn der Kunde zuvor dem Leistenden seine Einwilligung gegeben hat. So jedenfalls entschied das OLG in Köln (Az. 84 O 52/11).
Im strittigen Fall ging es um einen Rechtsanwalt als Kunden. Der hatte bei einer Fachfirma für die Reparatur von Windschutzscheiben den Schaden durch einen Steinschlag beseitigen lassen. Unmittelbar nach erbrachter Leistungen erhielt der Kläger auf seinem Handy einen Anruf von einer Londoner Marktforschungs-Gesellschaft, deren Mitarbeiter ihn im Verlauf mit standardisierter Fragen nach seiner Zufriedenheit mit der Reparatur befragte.
Da er kein Einverständnis zu einem solchem Anruf gegeben und er seine Telefonnummer lediglich hinterlegt habe, klagte er am LG Köln gegen die Werkstatt, da ihn die Werkstatt “für den Fall der Fälle” zur Klärung der Sachlage darum gebeten hatte.
Aus dem Urteil
Auf das LG-Urteil gegen die Beklagte, solche Anrufe zu unterlassen und dem Kläger rund 208 Euro nebst Zinsen zu zahlen, kam es zur Berufung beim OLG Köln.
Dessen Richter hielten am Urteil fest und begründeten „der Anruf stelle eine geschäftliche Handlung dar, die dazu diene etwaige Schwächen in der Vertragsabwicklung zu erkennen und abzustellen”.
Diese Handlung gelte aber zugleich als Werbung, verbunden mit dem “Eindruck [...], dass der Unternehmer sich weiter um den Kunden bemühe […]. Stellt also die nachträgliche Frage nach seiner Zufriedenheit ein solches derartiges Bemühen, wogegen es zu einer Werbehandlung dieser Art jedoch der vorherigen Einwilligung des Kunden bedurft hätte.
The post Zufriedenheit übers Telefon ? – Nicht in jedem Fall! appeared first on KFZ Blog - Automobiles ungebremst.